Bei eigenverschuldeten Schäden am Fahrzeug können Sie zur Schadensregulierung Ihre eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nehmen.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden wie Wildschaden, Brandschaden, Diebstahl, Glasbruch, etc. ab. Wir helfen Ihnen bei der Regulierung solcher Schäden und darüberhinaus auch bei der Wahl einer Werkstatt für die anschließende Schadenbeseitigung.