Das sollten Sie nach
einem Unfall beachten

    Schnell ist man unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt.
    In so einem Fall sollten Sie unbedingt folgende Punkte beachten:

    Wählen Sie einen KFZ-Sachverständigen Ihres Vertrauens

    Ihnen als Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen Ihrer Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die unfallgegnerische Versicherung ohne Ihre Zustimmung einen Sachverständigen zur Schadensermittlung bestellt hat. 

    Sorgen Sie für eine unabhängige Beweissicherung

    Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet eine vollständige Erstattung der Schadenersatzansprüche. Die Beweissicherung wird auch dann benötigt, wenn es z.B. zu Streitigkeiten über den Schadenshergang oder die Reparaturdurchführung kommen sollte.

    Halten Sie den Schadenumfang fest

    Sollten Sie Ihr Fahrzeug nach dem Unfall instandsetzten und es dann verkaufen, müssen Sie den Schaden dem Käufer mitteilen (Offenbarungspflicht). Durch das Schadengutachten kann dem Käufer der genaue Schadenumfang belegt werden.

    Beachten Sie die Wertminderung

    Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne der Beauftragung eines Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderungen im Umfang von mehreren hundert Euro.

    Wählen Sie eine Werkstatt Ihres Vertrauens

    Die Wahl einer geeigneten Werkstatt steht Ihnen völlig frei.

    Sie haben Anspruch auf einen Mietwagen

    Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, Sie sind aber auf ein Fahrzeug angewiesen, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeugs Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie statt des Mietwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Sofern Sie einen Mietwagen benötigen, erledigen wir auch das für Sie. Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie bei entsprechendem Nutzungswillen und Nutzungsmöglichkeit statt des Mitewagens eine sog. Nutzungsausfallentschädigung geltend machen.

    Vorsicht vor fremdem Schadenmanagement

    Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen! Insbesondere auch dann, wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes "Schadenmanagement" ausgeschaltet wird.

    Sie haben Recht auf einen Rechtsanwalt

    Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche können Sie als Unfallgeschädigter einen Rechtsanwalt beauftragen - die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schadenverursachers grundsätzlich zu tragen.

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