KFZ-Sachverständiger Falk

Das Haftpflichtgutachten

Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie gemäß §249BGB Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt für alle Kosten, die Ihnen durch den Unfall entstehen, um zum Beispiel Ihr Fahrzeug wieder in den ursprünglichen Zustand versetzen zu lassen oder ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Um Ihre Schadensersatzforderungen geltend zu machen, müssen Sie als Geschädigter den entstandenen Schaden nachweisen und beziffern. Dabei haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen Sachverständigen Ihrer Wahl mit der Begutachtung des Schadens zu beauftragen.

Wir beurteilen unabhängig und neutral die Schadenshöhe an Ihrem Fahrzeug und prüfen, ob eine Reparatur möglich und sinnvoll ist. Im Falle der möglichen Reparatur ermitteln wir für Sie unter anderem die anfallende Wertminderung Ihres Fahrzeugs.
Bei einem Totalschaden ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert Ihres Fahrzeugs vor dem Unfall, den Restwert Ihres Fahrzeugs nach dem Unfall und die Wiederbeschaffungsdauer, um ein vergleichbares Fahrzeug zu erwerben.
Dies alles halten wir in einem Haftpflichtgutachten und einer Fotoserie fest, damit Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Die Kosten für das Haftpflichtgutachten gehören mit zum Schadensumfang und werden von der leistungspflichtigen Versicherung übernommen.

Wesentliche Inhalte dieses Haftpflichtgutachtens sind die Ermittlung

  • der Reparatur-Kosten (Lohn-, Lackierungs-, Ersatzteilkosten)
  • der Reparaturdauer
  • des Wiederbeschaffungswertes
  • der Wiederbeschaffungsdauer
  • der merkantilen Wertminderung
  • des Fahrzeug-Restwertes
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