Das Kasko-Gutachten
Bei eigenverschuldeten Schäden am Fahrzeug können Sie zur Schadensregulierung Ihre eigene Vollkasko-Versicherung in Anspruch nehmen.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden wie Wildschaden, Brandschaden, Diebstahl, Glasbruch, etc. ab.
Die Sachverständigenkosten werden von der eigenen Versicherung übernommen.